Igel
Igel gehören wie die Eichhörnchen und Siebenschläfer zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Arten. Sie dürfen nur im Falle von Verletzungen oder ernsthaften Erkrankungen in Pflege genommmen werden - und dies auch nur, bis die Tiere wieder gesundet sind!
Hilfsbedürftig sind:
Sollten Sie entsprechende Tiere auffinden, so können Sie folgende Hilfsmaßnahmen ergreifen:
Jungigeln, die ab Oktober durch Hunger und den nahenden Winter gezwungen sind auch am Tag nach Futter zu suchen, sollte man unbedingt helfen, indem man ihnen im igelsicheren Garten einen trockenen Unterschlupf anbietet und sie zufüttert.
Bei zu wenig Gewicht oder zu kalten Nachttemperaturen macht aber auch eine Zufütterung bei kleinen Igeln keinen SInn mehr - diese Tiere müssen dann Pflege
In jedem Fall bitte umgehend Kontakt zu professionellen Wildtierpflegern aufnehmen. Kontaktdaten finden Sie << hier <<